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MIETRECHT

Erfolgreiche Vertretung von Mietern und Vermietern im privaten und gewerblichen Bereich.

Hilfe bei Räumungsklagen, Eigenbedarfskündigungen und Schadensersatzansprüchen


Bei meiner Vertretung von Vermietern geht es häufig um die Ausschöpfung und Durchsetzung von Kündigungsmöglichkeiten, etwa wegen Eigenbedarfs, Zahlungsverzugs oder Vertragsverletzungen.

Ferner unterstützte ich meine Mandanten bei der Vertragsgestaltung, um rechtssichere Mietverhältnisse eingehen zu können und spätere, häufig kostenträchtige Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Auf Mieterseite geht es spiegelbildlich um die Abwehr unberechtigter Forderungen des Vermieters, also insbesondere die Abwehr von Kündigungen bzw. Räumungsklagen, die Geltendmachung von Schadenersatz- und Minderungsbeträgen aufgrund von Mängeln an der Mietsache und die Erstattung der Mietkaution.

Im Gewerberecht sind die Mieterschutzvorschriften enger gefasst als im Wohnraummietrecht. Den Vertragsparteien bleibt wesentlich mehr Gestaltungsspielraum.

Die Rechtsprechung hatte Anforderungen an die Wirksamkeit von mietvertraglichen Formularklauseln jedoch erheblich verschärft, was für den Vermieter erhebliche wirtschaftliche Risiken birgt und dem Mieter teilweise die Möglichkeit eröffnet, sich auch aus langfristig eingegangenen Vertragsverhältnissen vorzeitig zu lösen.


 

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